EWKFondsG – Alles über die Einwegkunststofffondsabgabe
Neue Regelungen zur Kunststoffabgabe: Einführung der Einwegkunststofffondsabgabe (EWKFondsG) ab 2024
Seit Anfang 2024 hat die Einwegkunststofffondsabgabe, eine spezielle Form der Kunststoffabgabe, in Deutschland Gültigkeit erlangt. Interessierst du dich dafür, wie diese Abgabe wirkt, wen sie betrifft und wie sie umgesetzt wird? Wir bei deinetuete.de halten dich mit den wesentlichen Fakten auf dem Laufenden.
EWKFondsG: Ein wesentlicher Baustein im Kampf der EU gegen Umweltverschmutzung
Die Einwegkunststofffondsabgabe, kurz EWKFondsG, ist ein zentraler Teil der EU-Richtlinie gegen Einwegkunststoffe (Richtlinie 2019/904) von 2019. Diese Vorschrift widmet sich der Reduzierung von Kunststoffmüll in der Umwelt. Neben der Einwegkunststofffondsabgabe beinhaltet sie weitere Maßnahmen, wie Kennzeichnungspflichten für Kunststoffprodukte, Verbote bestimmter Kunststoffartikel und die Förderung von Recycling sowie Mehrweglösungen.
Das Umweltbundesamt (UBA) überwacht die Umsetzung des EWKFondsG, kümmert sich um die Verwaltung der Fondsgelder und stellt entsprechende Bescheide für Hersteller und Befüller von Einwegverpackungen aus.
Abgrenzung zur „Plastiksteuer“
Es ist wichtig, die Einwegkunststofffondsabgabe nicht mit der oft erwähnten „Plastiksteuer“ zu verwechseln. Eine spezielle „Plastiksteuer“ existiert in Deutschland bislang nicht. Seit 2021 erhebt die EU von ihren Mitgliedstaaten eine Gebühr für nicht recycelte Kunststoffabfälle, die derzeit bei 0,80 € pro Kilogramm liegt. In Deutschland trägt diese Gebühr die Bundesregierung, in anderen Ländern wie Spanien werden Unternehmen zur Kasse gebeten.
Zielsetzung der Einwegkunststofffondsabgabe
Mit der Einführung der Einwegkunststofffondsabgabe werden die Kosten für die Entsorgung von Einwegprodukten, die bisher von den Kommunen getragen wurden, neu verteilt. Betroffen sind Hersteller und Importeure von Einwegkunststoffprodukten sowie Befüller von Tüten und Folienverpackungen wie Bäckereien und Metzgereien.
Erweiterte Informationen zum EWKFondsG
Das EWKFondsG, veröffentlicht am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt, regelt die Einrichtung eines Fonds zur Deckung der Abfallbewirtschaftungskosten in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen. Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, einschließlich To-Go-Behältern, Tüten, Folienverpackungen und Getränkebehältern, müssen ab dem 1. Januar 2024 eine Abgabe in den Fonds leisten.
Definition eines Herstellers nach EWKFondsG
Als Hersteller im Sinne des EWKFondsG gelten Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte produzieren, befüllen, verkaufen oder importieren. Es ist wichtig, dass Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nicht automatisch als Hersteller gelten.
Was gilt als Einwegkunststoffprodukt?
Einwegkunststoffprodukte sind Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nicht für mehrere Nutzungskreisläufe konzipiert sind. Dazu gehören auch Papier- oder Kartonprodukte mit Kunststoffbeschichtung oder -auskleidung.
Welche Produkte sind vom EWKFondsG betroffen?
Eine Liste der betroffenen Einwegkunststoffprodukte gemäß Anlage 1 des EWKFondsG umfasst:
- Lebensmittelbehälter 0,177 €/kg
- Tüten und Folienverpackungen 0,876 €/kg
- nicht bepfandete Getränkebehälter 0,181 €/kg
- bepfandete Getränkebehälter 0,001 €/kg
- Getränkebecher 1,236 €/kg
- leichte Kunststofftragetaschen 3,801 €/kg
- Feuchttücher 0,061 €/kg
- Luftballons 4,340 €/kg
- Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte 8,972 €/kg
Ab 2026 sind auch Hersteller von Feuerwerkskörpern betroffen.
Registrierung und Mengenmeldung für den Einwegkunststofffonds
Hersteller müssen sich über die DIVID-Plattform, welche ab 1. April 2024 starten soll, registrieren und die Menge der vertriebenen Einwegkunststoffprodukte melden. Diese Meldungen sind durch einen registrierten Sachverständigen zu prüfen und zu bestätigen, es sei denn, die jährliche Menge liegt unter 100 Kilogramm.
Bei deinetuete.de unterstützen wir dich bei der Umsetzung der neuen Kunststoffabgabenpflichten. Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir jederzeit bereit!
FAQ
Ab wann gilt die Kunststoffabgabe?
Zweck der Kunststoffabgabe
Wen betrifft die Einwegkunststofffondsabgabe
Berechnung und Fälligkeit der Einwegkunststofffondsabgabe
0,876€/kg für Tüten & Folienverpackungen
1,236€/kg für Getränkebecher inkl. Deckel
3,801€/kg für Kunststofftragetaschen unter 50 µ Wandstärke