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Das Verpackungsgesetz-Was du beachten musst!

Was du als Händler aufgrund des Verpackungsgesetzes beachten musst, ein Artikel von deinetuete.de

Das Verpackungsgesetz regelt die Vorschriften bezüglich einsetzbarer Verpackungen, ihrer Qualität, ihrer Funktion und der Materialien, aus welchen Verpackungen bestehen dürfen. Dies gilt für To-Go-,  Lebensmittelverpackungen und jegliche andere Art von Verpackungen. So wurde beschlossen, dass Händler ab Anfang 2022 keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben dürfen (mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern). Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. 

Doch warum genau gibt es das Verpackungsgesetz? Und was müssen Händler dabei beachten? Im folgenden Artikel werde ich dir diese Fragen beantworten. 

Warum gibt es das Verpackungsgesetz? 

Das Verpackungsgesetz wurde am 5. Juli 2017 erlassen und trat am 1. Januar 2019 in Kraft und löste damit die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt in Deutschland zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. 

Dazu legt das Verpackungsgesetz einige Anforderungen an die Produktverantwortung fest. Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Online-Händler und Unternehmen, die wiederverwertbare Verpackungen in Umlauf bringen. Das Gesetz soll das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. 

Das Gesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren, welche eigenverantwortlich die Organisation, Anwendung und Überwachung der Vorgaben des Gesetzes übernimmt. Wenn du mehr über die ZSVR und den Registrierungsablauf erfahren möchtest, dann kann ich dir unseren Blogbeitrag über das Verpackungsregister LUCID sehr empfehlen. 

Alles was du über das Verpackungsgesetz (VerpackG) wissen musst

Es ist wichtig sich mit dem Verpackungsgesetz vertraut zu machen und zu wissen, wer von dem Gesetz betroffen ist, welche Verpackungen lizenziert werden müssen, wie diese lizenziert werden und welche Auswirkungen ein nicht einhalten für Händler haben kann.

Wen betrifft das Verpackungsgesetz? 

Egal, ob Kleinstunternehmer*in oder Mittelstand, eBay-Händler*in, junges Start-up oder ein alteingesessenes Unternehmen, Hersteller*in, Online- oder stationäre Händler*in: Alle Unternehmer*innen, die mit ihren Produkten Verpackungen in Umlauf bringen, besitzen eine Verantwortung, sich an deren Recycling zu beteiligen und sind somit vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen.  

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden? 

Ob Kunststofffolie, Karton oder Glasflasche: Alle Verpackungen, die typischerweise bei dem*der privaten Endverbraucher*in anfallen und damit als Verkaufsverpackungen gelten, müssen laut Verpackungsgesetz (VerpackG) lizenziert werden. Die Verpflichtung ist unabhängig von den Verpackungsmengen und gilt ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung.

Wie werden Verpackungen lizenziert?

So musst du seit Anfang 2019 vorgehen, um deine Verpackungen ordnungsgemäß lizenzieren zu lassen:

Registrierung bei der zentralen Registrierungsstelle:

Melde dich ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle über die Registrierungsdatenbank LUCID an. Die Registrierung muss persönlich vorgenommen werden. Worauf du dabei achten musst und welche Dokumente du benötigst, erfährst du auf der Seite des Verpackungsregisters. Nach der Aufnahme in das öffentliche Verpackungsregister LUCID erhältst du eine Registrierungsnummer. Bewahre diese gut auf.

Lizenzierung bei einem dualen System:

Wähle einen Systempartner für Verpackungslizenzierungen aus, der am dualen System beteiligt ist. In der Regel kannst du dich bei den Anbietern direkt online anmelden und einen Vertrag abschließen. In deinem Online-Kalkulator kannst du die Menge, der von dir in Verkehr gebrachten Verpackungen angeben (z. B. Produktverpackungen, Klebeband und Füllmaterial). Diese kannst du zunächst schätzen. Deine tatsächlichen Mengen kannst du bei Bedarf normalerweise im Laufe des Jahres anpassen.

Zusätzlich musst du dem Systembetreiber deine Registrierungsnummer bei der ZSVR nennen. Die Kosten für das Lizenzentgelt werden dir dann direkt angezeigt. Wie hoch es ausfällt, hängt von der von dir in Verkehr gebrachten Menge, dem Verpackungs-Gesamtgewicht und dem gewählten dualen System ab.

Meldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister:

Dazu musst du deinem Systembetreiber alle Daten zur Menge der von dir in Verkehr gebrachten Verpackungen (Art und Masse) übermitteln. Einmal jährlich, in der Regel am Anfang des Folgejahres, gibst du diese Daten dann an die Zentrale Stelle weiter. Hier musst du auch den Namen des Systembetreibers nennen und den Zeitraum der Systembeteiligung angeben.

Diese sogenannte „Jahresabschluss-Mengenmeldung“ nimmst du sowohl bei der Zentralen Stelle als auch bei deinem dualen System vor. Damit hat die zentrale Stelle volle Transparenz und kann lückenlos nachverfolgen, ob deine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert wurden.

Welche Auswirkungen kann ein Verstoß haben?

Missachtest du deine Lizenzierungspflicht oder meldest falsche Mengen, begehst du nach § 34 VerpackG eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen für das Nicht-Registrieren können bis zu 200.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen und es droht ein Verkaufsverbot.

Du kannst auch eine Abmahnung erhalten: Denn die ZSVR führt ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, welches für Transparenz und faire Regeln auf dem Markt sorgen soll. So kann heute jeder einsehen und überprüfen, ob dein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist. Bist du das nicht, können Wettbewerber das melden. Dann erhältst du eine Abmahnung oder musst im schlimmsten Fall Schadensersatz an deine Konkurrenz zahlen. 

Jetzt, da du weißt, worauf es beim Verpackungsgesetz ankommt und wie man sich lizenzieren lässt, wie wäre es mit nachhaltigen To-Go-Verpackungen. Bei uns findest du eine riesige Auswahl an umweltfreundlichen und recycelbaren Verpackungen, welche du mit Hilfe unseres Design Service individuell bedrucken kannst.  

FAQ

Warum gibt es das Verpackungsgesetzt?

. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt in Deutschland zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. Das Gesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren, welche eigenverantwortlich die Organisation, Anwendung und Überwachung der Vorgaben des Gesetzes übernimmt.

Wen betrifft das Verpackungsgesetzt?

Egal, ob Kleinstunternehmer*in oder Mittelstand, eBay-Händler*in, junges Start-up oder ein alteingesessenes Unternehmen, Hersteller*in, Online- oder stationäre Händler*in: Alle Unternehmer*innen, die mit ihren Produkten Verpackungen in Umlauf bringen, besitzen eine Verantwortung, sich an deren Recycling zu beteiligen und sind somit vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen.  

Welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz?

Missachtest du deine Lizenzierungspflicht oder meldest falsche Mengen, begehst du nach § 34 VerpackG eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen für das Nicht-Registrieren können bis zu 200.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen und es droht ein Verkaufsverbot. Du kannst auch eine Abmahnung erhalten: Denn die ZSVR führt ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, welches für Transparenz und faire Regeln auf dem Markt sorgen soll. So kann heute jeder einsehen und überprüfen, ob dein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist. Bist du das nicht, können Wettbewerber das melden. Dann erhältst du eine Abmahnung oder musst im schlimmsten Fall Schadensersatz an deine Konkurrenz zahlen. 

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