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Wichtige Änderung bei der Lizenzierung Ihrer bedruckten Verpackungen

Laurens Lang 14 August 2026 10 Min. Lesezeit PPWR & VERPACKDG

Seit dem 12. August 2026
gelten die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das neue deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).

Dadurch ändert sich die Verantwortung für individuell bedruckte Verpackungen, die den Namen, das Logo oder die Marke Ihres Unternehmens tragen. Hierzu zählen insbesondere bedruckte Becher, Tüten, Einschlagpapiere, Foodboxen, Take-away-Verpackungen und weitere Serviceverpackungen.

01 Was ändert sich für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie Verpackungen mit Ihrem Namen, Logo oder Ihrer Marke bei uns bestellen, gilt Ihr Unternehmen grundsätzlich als verantwortlicher Hersteller im Sinne der PPWR. Das gilt auch dann, wenn Sie eine bestehende Standardverpackung lediglich mit Ihrem individuellen Design bedrucken lassen.

Für individuell bedruckte Verpackungen liegt die gesetzliche Verantwortung grundsätzlich bei Ihrem Unternehmen.

Damit ist Ihr Unternehmen insbesondere verantwortlich für:

  • die Registrierung beziehungsweise Aktualisierung Ihrer Angaben im Verpackungsregister LUCID,
  • den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags mit einem dualen System,
  • die Beteiligung der betreffenden Verpackungsmengen nach Materialart und Gewicht,
  • die Mengenmeldungen an das duale System und im Verpackungsregister LUCID sowie
  • die Finanzierung des Recyclings dieser Verpackungen.

deinetuete.de kann die Systembeteiligung Ihrer individuell bedruckten Verpackungen daher grundsätzlich nicht mehr wie bisher im eigenen Namen übernehmen. Die gesetzliche Verantwortung kann nicht auf uns als Verpackungslieferanten übertragen werden.

02 Welche Daten erhalten Sie von uns?

Damit Sie Ihre Verpackungsmengen korrekt beteiligen und melden können, stellen wir Ihnen die verfügbaren Angaben zu den von uns gelieferten Verpackungen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

  • genaue Artikel- und Verpackungsbezeichnung
  • Material beziehungsweise Materialfraktion
  • gegebenenfalls Aufteilung unterschiedlicher Materialbestandteile
  • Verpackungsart
  • Gewicht je Verpackungseinheit
  • Gewicht je Verkaufseinheit

Soweit einzelne Informationen noch bei unseren Produktionspartnern angefordert werden müssen, reichen wir diese nach Erhalt nach.

Verpackungsdaten anfordern: Senden Sie bitte Ihre Kundennummer und die betreffenden Artikel beziehungsweise Aufträge an service@deinetuete.de.

03 Was müssen Sie jetzt erledigen?

Bitte prüfen Sie kurzfristig:

1 Ist Ihr Unternehmen bereits im Verpackungsregister LUCID registriert?

2 Sind dort alle relevanten Markennamen vollständig hinterlegt?

3 Besteht ein eigener Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System?

4 Sind die seit dem 12. August 2026 von Ihnen zu verantwortenden Verpackungsmengen dort berücksichtigt?

5 Stimmen die gemeldeten Mengen beim dualen System und im Verpackungsregister LUCID überein?

Aktuell keine Abwicklung durch deinetuete.de möglich

Derzeit können wir die Systembeteiligung Ihrer individuell bedruckten Verpackungen weder in unserem eigenen Namen noch administrativ unter Ihrer LUCID-Registrierungsnummer übernehmen.

Sie müssen die Systembeteiligung daher aktuell selbst und direkt mit einem dualen System organisieren. Auch die Registrierung und die erforderlichen Mengenmeldungen im Verpackungsregister LUCID sind durch Ihr Unternehmen vorzunehmen.

Wir arbeiten gemeinsam mit unserem Systempartner an einer rechtssicheren und praktikablen Lösung. Sobald diese zur Verfügung steht, informieren wir Sie umgehend.

04 Sonderregelung für Kleinstunternehmen

Für Kleinstunternehmen kann eine abweichende Zuordnung gelten, wenn das Unternehmen und sein Verpackungslieferant im selben EU-Mitgliedstaat ansässig sind.

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Unternehmen:

  • weniger als zehn Personen beschäftigt und
  • höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme aufweist.

Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, welche Zuordnung für die von uns gelieferten Verpackungen gilt. Eine allgemeine Befreiung von sämtlichen PPWR-Pflichten besteht für Kleinstunternehmen nicht.

05 Zusätzliche PPWR-Konformitätspflichten

Die Systembeteiligung ist von den Anforderungen an die technische Konformität der Verpackung zu unterscheiden. Bei Verpackungen mit Ihrem Namen, Logo oder Ihrer Marke können zusätzliche Pflichten hinsichtlich der technischen Dokumentation, der Konformitätsbewertung und der EU-Konformitätserklärung bestehen.

Als Verpackungslieferant stellen wir Ihnen die bei uns und unseren Produktionspartnern verfügbaren Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die Sie hierfür benötigen.

06 Rechtlicher Hinweis

Die Auslegung und praktische Umsetzung der PPWR befinden sich in einzelnen Punkten weiterhin in Entwicklung. Die vorstehenden Informationen beruhen auf unserem aktuellen Kenntnisstand und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.

Dieses Schreiben stellt keine Rechtsberatung dar. deinetuete.de erbringt keine individuelle Rechtsberatung und kann insbesondere keine rechtsverbindliche Prüfung oder Einordnung Ihres konkreten Einzelfalls vornehmen.

Eine individuelle Prüfung kann insbesondere bei Eigendruckverpackungen, Verkaufsverpackungen für eigene Produkte, Lieferungen an Wiederverkäufer, Kleinstunternehmen sowie grenzüberschreitenden Lieferungen erforderlich sein. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.

Für Rückfragen zu den von Ihnen über deinetuete.de bezogenen Verpackungen und den verfügbaren Produktdaten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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